Die SPD im Laufer Stadtrat setzt sich für die Abschaffung der 2011 eingeführten Straßenausbaubeitragssatzung ein. Nach Auffassung der SPD-Fraktion führt der Vollzug der Satzung zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter in Lauf, da zu befürchten ist, dass Vermieter die von ihnen zu tragenden enormen Beiträge, die nach dem Straßenausbau bzw. der Straßen- und Gehwegverbesserung fällig werden, auf die Mieter umlegen werden. Da die Mieten in Lauf im Vergleich zu anderen Kommunen des Landkreises bereits jetzt überdurch-schnittlich hoch sind, sollte eine weitere Belastung der Mieter verhindert werden.
Die Finanzlage der Stadt Lauf hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert und ist auch für die kommenden Jahre positiv zu bewerten. Die Gewerbesteuereinnahmen haben einen historischen Höchststand erreicht, die Pro-Kopf-Verschuldung konnte deutlich herabgesenkt werden und führt dazu, dass die Stadt Lauf im Vergleich zu ande-ren Kommunen finanziell überragend dasteht. „Die SPD-Fraktion setzt sich daher aus Gründen der Entlastung der Bürger, insbesonde-re der Mieter der Stadt Lauf für eine Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung ein. Wenn es der Stadt finanziell gut geht, dann ist es selbstverständlich, dass wir den Bür-gern auch etwas zurückgeben wollen“, so der Dritte Bürgermeister Georg Schweikert. Stadtrat Alexander Horlamus betont, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung nach Meinung der SPD-Fraktion vorliegen.
Eine Pflicht zur Beitragserhebung besteht dann nicht, wenn sich eine Gemeinde in einer herausragenden Finanzlage befindet. Ein Verzicht auf die Beitragserhebung kommt damit insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Gemeinde keine Schlüsselzuwei-sungen erhält. Dies ist bei der Stadt Lauf der Fall. „Je besser die finanzielle Situation einer Gemeinde ist, desto größer ist der Ermessens-spielraum hinsichtlich der Beitragserhebung. Da die Stadt Lauf - wie der Bürgermeister auch des Öfteren öffentlich erklärt hat - finanziell sehr gut dasteht, besteht vorliegend die Möglichkeit, die Straßenausbaubeitragssatzung aufzuheben“, so die juristische Ein-schätzung von Stadtrat Alexander Horlamus, der als Rechtsanwalt in Lauf tätig ist.